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Rehabilitation bei Prostatakrebs
Die Rehabilitation bei Prostatakrebs soll die körperliche und psychische Genesung des Patienten fördern und einen Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern.
Prostatakrebs

Rehabilitation bei Prostatakrebs

Eine Rehabilitation sollte möglichst sofort nach der Therapie von Prostatakrebs beginnen. Das Ziel der Rehabilitation ist es, die Gesundheit des Patienten weiter zu fördern, seine Aktivität, Leistungsfähigkeit und Teilnahme am sozialen Leben zu bessern. Auch die Psyche hat in vielen Fällen gelitten: Die Diagnose Prostatakrebs ist für die meisten ein Schockerlebnis. Die Probleme der Therapie – vor allem die Inkontinenz und die Impotenz – stellen für die meisten eine Belastung dar. Aus diesem Grund gelingt vielen Betroffenen der Wiedereinstieg in den Alltag nicht ohne Weiteres.

Die Rehabilitation kümmert sich um die psychische Stabilität und auch um die Wiedereingliederung in den Beruf. Krebspatienten haben in der Regel Anspruch auf eine Rehabilitation. Die behandelnden Ärzte, die Reha-Servicestellen, Krankenkassen und Rentenversicherungen können hier mit Informationen behilflich sein.

Was heißt Rehabilitation genau?

Rehabilitation heißt Wiederherstellung und bezieht sich auf körperliche, psychische und soziale Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen die durch die Krebserkrankung oder Behandlung hervorgerufenen körperlichen, sozialen oder beruflichen Defizite bessern oder dienen ihrer Vorbeugung. Auch die Bewältigung der Erkrankung und ihrer Folgen im Alltag soll gefördert werden.

Zu einer medizinischen Rehabilitation gehört:

  • die Behandlung durch Ärzte und Pflegepersonal
  • Arzneimitteltherapie
  • psychosoziale Maßnahmen zur besseren Lebensqualität, zur Verarbeitung der Krankheit, zum Mindern von Ängsten und depressiven Verstimmungen
  • sporttherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit
  • Minderung des Müdigkeitssyndroms (Fatigue)
  • Behandlung von Folgeerscheinungen der Behandlung, z. B. Inkontinenz

Eine Rehabilitation kann stationär, teilstationär oder ambulant stattfinden. Welche Form die geeignete ist, sollte der Patient zusammen mit den Ärzten entscheiden.

  • Die stationäre Rehabilitation findet in einer Rehaklinik statt. Der Patient wird 24 Stunden pro Tag versorgt. Unter Aufsicht eines Facharztes wird der Patient psychisch und körperlich betreut.
  • Bei ambulanten Maßnahmen wohnt der Patient in dem entsprechenden Zeitraum zu Hause und hält sich nur für die Zeit der Behandlungen in der Klinik auf. Dies geht allerdings nur, wenn der Betroffene sich zu Hause versorgen kann oder entsprechende Unterstützung erhält. Der Vorteil ist, dass er in seine gewohnte, auch familiäre Umgebung zurückkehren kann. So gewöhnt er sich schneller wieder an Alltagsverrichtungen. Es gibt auch die hausambulante Reha, bei der die Behandlungen (Massagen, Physiotherapie, Belastungstraining etc.) in der eigenen Wohnung stattfinden.
  • Auch bei der teilstationären Reha übernachtet der Patient zu Hause. Allerdings nehmen die Rehamaßnahmen oft den ganzen Tag in Anspruch. Meist hält sich der Patient dann von morgens bis abends in der Rehaeinrichtung auf. So ist tagsüber eine intensive Betreuung möglich.

Die Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgt unmittelbar im Anschluss auf den Krankenhausaufenthalt entweder stationär oder ambulant. Noch im Krankenhaus wird der behandelnde Arzt entscheiden, ob eine Anschlussrehabilitation erforderlich ist. In der Regel wird dort auch der Antrag gestellt. Die AHB erfolgt meist über einen Zeitraum von drei Wochen.

Darüber hinaus haben Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht, d. h., sie können sich ihre Wunscheinrichtung für die Rehabilitation aussuchen. Sollte die Klinik dennoch abgelehnt werden, kann der Patient innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wiedereinstieg in das Berufsleben nach Prostatakrebs

Krebspatienten erhalten die sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Dies kann man für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nutzen, für technische Hilfen bei der Arbeit oder Zuschüsse für die Einarbeitung. Wenn der Patient seiner Arbeit stufenweise wieder nachgeht, gilt das Hamburger Modell. Solange der Mann nicht wieder voll arbeitet und noch nicht in vollem Maße einsatzfähig ist, bekommt er in der Regel Kranken- bzw. Übergangsgeld.

Nachsorge

Nach erfolgreicher medizinischer Behandlung der Prostatakrebserkrankung, z. B. mit Operation, Bestrahlung usw., nimmt die Nachsorge ihren Anfang. Im Mittelpunkt stehen hier vor allem Untersuchungen in regelmäßigen Abständen, um Rückfälle (Rezidive) möglichst schnell zu erkennen. Wenn also ein erneutes Auftreten von Krebs zu verzeichnen ist, kann sofort mit der Behandlung begonnen werden. Auch die Begleiterscheinungen und Folgeerkrankungen der Behandlung von Prostatakrebs können in Angriff genommen werden. Dazu gehören u. a. Thrombosen, Störungen beim Wasserlassen, Inkontinenz, Impotenz oder Schwellungen der Unterschenkel.

Im Rahmen der Nachsorge sollten aber nicht nur die physischen, sondern auch die psychischen und sozialen Probleme, die durch die Erkrankung und Therapie entstanden sind, verstanden und behandelt werden. Die Nachsorge sollte spätestens drei Monate nach Behandlungsende beginnen. Innerhalb der ersten 24 Monate sollten alle zwei Monate Untersuchungen beim Arzt stattfinden, vor allem die Bestimmung des PSA-Wertes. Solange dieser stabil bleibt, werden in der Regel keine weiteren Untersuchungen vorgenommen.

Fedor Singer